Glossar für Rechtsanwälte und Konzipienten

Jus-alumni-Mitglieder Rechtsanwalt Mag. Alexander Scheer und Mag. Andrea Futterknecht haben ein Buch für Praktiker geschrieben.

 

Herr Mag. Scheer, Sie haben gemeinsam mit Mag. Andrea Futterknecht ein Glossar für Rechtsanwälte und Konzipienten verfasst. Worum geht es dabei?

Alexander Scheer: Das Buch ist ein kompaktes und handliches Nachschlagewerk, das mehr als 450 juristische Fachbegriffe in sehr prägnanter Weise erklärt. Es behandelt das gesamte Verfahrensrecht, beginnend bei der Zivilprozessordnung, Außerstreitverfahren, Exekutionsordnung, Insolvenzverfahren, die öffentlichen Verfahrensrechte wie etwa VStG, AVG. Es dient in der Praxis zur raschen Verhandlungsvorbereitung – auch während der Verhandlung – um die richtigen Argumente für Anträge, oder Vergleichsbausteine zu finden. Neben der kompakten Begriffserklärung enthält das Glossar Tabellen, Grafiken und Muster, die für den Alltag des juristischen Berufes stets besonders wichtig sind.

 

Ist das Buch hauptsächlich für KonzipientInnen oder auch für erfahrene Praktiker gedacht?

Das Buch ist umfassend. Es wurde für Anwälte und KonzipientInnen verfasst, denn ich weiß, dass das Glossar auch für Anwälte ein wertvolles Nachschlagewerk ist. Selbst wenn man sehr lange im Geschäft ist und viel verhandelt, gibt es immer wieder kurzfristig Fragen, bei denen man ad hoc die Antwort nicht im Kopf hat. Ich verwende das Buch auch selbst. Denn wäre es so, dass man alles wüsste, bräuchte es keine Bibliotheken mehr. Auch, aber nicht nur für jene, die überhaupt noch nie bei Gericht waren und denen die Erfahrung fehlt, wie man dort agiert, wird im Glossar weitergeholfen. Ich bin selbst auch Anwaltsprüfer und bekomme mit, wie es manchmal ist, wenn jemand zu wenig praktischen Zugang zu Gericht hatte. Erfahrungen muss man selbst sammeln, aber gewisse Dinge muss man sich nur schlagwortartig merken. Weiß man aber, wo man jederzeit nachschlagen kann, ist jedem sofort geholfen. Es eignet sich zur Vorbereitung eines Schriftsatzes, bei der Formulierung von Anträgen oder aber zum Nachschlagen verschiedener Vertragsklauseln. Das hilft vor und im Gericht.

 

Bitte um ein Beispiel.

Wenn ich während des Verfahrens auf die Idee komme, den Antrag einer Urkundenvorlage zu stellen, dann gibt es gewisse wesentliche Tatbestände, die ich wissen sollte, damit der Antrag bewilligt wird. Das weiß man idR nicht auswendig. Ich könnte theoretisch in der ZPO nachschauen. Im Glossar bekomme ich sofort erklärt, worauf es ankommt.

Habe ich schon erwähnt, dass er so handlich ist, dass er in jede Jackentasche passt? Das war uns ein besonderes Anliegen.

 

Wie lange bleibt das Buch aktuell?

Das Buch ist so geschrieben, dass es in den nächsten fünf Jahren nicht erneuert werden muss. Enthalten ist die aktuelle Gesetzgebung zum Stichtag der Veröffentlichung, insbesondere auch Standesrecht, nämlich die RL-BA- und die RAO-Reformen, samt den Verweisungen, wie die alten Bestimmungen geheißen haben. Vor allem geht es in dem Glossar um Grundsätzliches der anwaltlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit den Zivil- und Strafrecht, sowie dem öffentlichen Recht, einerseits, wie auch mit der anwaltlichen Tätigkeit als Vertragsgestalter.

 

Vielen Dank für das Gespräch!

 

Über die Autorin und den Autor

Mag. Alexander Scheer, Rechtsanwalt und GF der Scheer Rechtsanwalt GmbH sowie Prüfungskommissär für die Rechtsanwaltsprüfung, ist insbesondere in den Gebieten der Prozessführung, Anspruchsbetreibung, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Unternehmensrecht und Vertragsrecht tätig.
jus-alumni Mitglied

 

Mag. Andrea Futterknecht ist Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht und Prüfungskommissärin für die Rechtsanwaltsprüfung. Ihre Tätigkeit umfasst sowohl Rechtsberatung, Vertretung vor Gericht und Behörden als auch Vertragsgestaltung.
jus-alumni Mitglied



   zurück